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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Vertrag zwischen Ihnen und Frama Entertainment KLG wird geschlossen, wenn Sie eine Dienstleistung bei Frama Entertainment KLG (im Folgenden FEK genannt) reservieren. Ihre Buchung und Unterschrift bestätigen, dass Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben, da sie ein integraler Bestandteil des Vertrages sind.

Vertragsgegenstand

FEK hat die Verpflichtung, die in der Auftragsbestätigung vorgesehene Leistung entsprechend zu erbringen. Der Kunde bestätigt mit der endgültigen Bestellung die Möglichkeit, die Attraktionen an einem wettergeschützten Ort sicher und sicher zu installieren. Die Verantwortung für den Stromanschluss liegt beim Mieter, der höchstens 10 m von der Attraktion entfernt sein soll. Der Mieter ist für den Stromverbrauch verantwortlich. Eine freie und ebenerdige Zufahrt zum Aufstellort, höchstens fünf Meter entfernt, muss vom Mieter gewährleistet sein. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist es dem Mieter notwendig, die notwendigen behördlichen Genehmigungen zu erhalten. Um die Gäste und das Material zu schützen, kann ein Betriebsausfall aufgrund von Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm erforderlich sein. Ausfälle aufgrund von Bruch, fehlenden Genehmigungen, Verlust oder höherer Gewalt können FEK nicht zur Last gelegt werden. Kein Anspruch auf Haftung oder Ausfall!

Preise

Die Gebühren für unsere Leistungen sind in Schweizer Franken angegeben und enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. *Die kostenfreie Lieferung innerhalb der Schweiz gilt für eine Distanz von bis zu 100 km ab unserem Standort. Für Entfernungen, die diese Grenze überschreiten, wird eine Kilometerpauschale in Höhe von CHF 0.70 pro zusätzlichem Kilometer erhoben. Der Preis für den Transport umfasst den Aufbau und eine Anleitung vor Ort. Zusätzliche, von FEK unverschuldete Aufwendungen wie Wartezeiten bei nicht vorbereiteten Standplätzen, mehrfacher Auf- und Abbau, fehlende Zufahrtsmöglichkeiten (z. B. aufgrund von Schnee, parkierten Autos usw.) oder übermäßiger Aufwand für die Einrichtung der Geräte sind nicht enthalten. Gelegentlich kann es notwendig sein, dass das Kundenpersonal eine kurzfristige Montagehilfe bietet, was im Voraus angekündigt wird. Die Berechnung zusätzlicher Stunden erfolgt nach dem Aufwand. Die Berechnung der Arbeitszeiten nach 22.00 Uhr erfolgt anhand eines Zuschlags von 50% pro Stunde. FEK sorgt für eine 30-minütige Pause für das Betreuungspersonal, die in den Angeboten bereits berücksichtigt ist, und bietet ab einer Betreuungszeit von sechs Stunden ein warmes Essen an. Das Betreuungspersonal hat jederzeit Zugang zu Getränken. Wenn nötig, übernimmt der Kunde die Hotel- und Verpflegungskosten.

Zahlungsbedingungen

Buchungen bei Abholungen müssen spätestens bei der Abholung in bar oder vorab gezahlt werden. FEK verzichtet normalerweise auf Voraus- oder Anzahlungen für gelieferte oder betreute Veranstaltungen, rechnet aber mit einer rechtzeitigen Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Berechnung der Annullationskosten erfolgt wie folgt: bis 30 Tage vor Lieferung: 20%, zwischen 29 und 14 Tagen vor Lieferung: 50%, zwischen 13 und 7 Tagen vor Lieferung: 80% und unter 7 Tagen vor Lieferung: 100 %. Bei einer Stornierung werden Künstlerverpflichtungen immer zu 100% berücksichtigt. Es gibt Ausnahmen bei aufblasbaren Attraktionen, die eine im Vertrag festgehaltene Schlechtwetter-Gratisstornierung beinhalten!

Beanstandungen

Es gibt strenge Wartungs- und Unterhaltsanforderungen an alle Attraktionen, die vor ihrer Nutzung geprüft und getestet werden. FEK haftet nur für die Rückerstattung oder den Erlass des Mietkostenanteils für die effektive Ausfallzeit, wenn trotz strenger Kontrolle vor oder nach der Auslieferung eine technische Störung den Einsatz unterbrechen oder verhindern soll. Wenn der Kunde die Leitung übernimmt, trägt er die volle Verantwortung. Eine Reparatur eines Schadens während der Veranstaltung ist nicht möglich. Es werden keine gewöhnlichen optischen Abnutzungserscheinungen als Mangel betrachtet.

Versicherung

FEK hat eine Sorgfaltspflicht für ihre Aktivitäten. FEK verfügt über die notwendigen Sicherheitszertifikate (TÜV). Die Teilnehmerin hat keine FEK-Versicherung. Er trägt die Verantwortung für eine angemessene Kranken- und Unfallversicherung. Bei der Selbstbetreuung/Abholung der Attraktionen haftet der Mieter vollständig für Beschädigungen, Diebstähle oder Unfälle. Eine zusätzliche Veranstaltungsversicherung wird, abhängig vom Anlass, vorgeschlagen.

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